Lagerregel Scouting Labelgelände
                      BUITENLUST

 

 

Verantwortung:

Das Lagergelände liegt in einem Naturschutzgebiet des Vereins "Brabants Landschap" und die Stiftung "Scouting Labelterrein Buitenlust" ist verantwortlich für die Koordination und die Verwaltung in bezug auf das Campen durch Mitglieder von "Scouting Nederland" oder zugehörige Organisationen.
Das Gelände ist ausschliesslich für Zeltcamper bestimmt. Der Lagerverwalter darf in Ausnahmefällen hiervon abweichen.

Die Stiftung "Scouting Labelterrein Buitenlust" is nicht haftbar für Schäden oder Diebstahl von persönlichen und/oder Gruppeneigentümern.
In Fällen, in bezug auf das Campen, die in diesem Reglement nicht vorhergesehen sind, entscheidet der Lagerverwalter.

Reservierung:

Die Reservierung ist erst endgültig wenn das Anmeldeformular zurück beim Lagerverwalter ist und die Kaution geleistet ist.

Lageranerkennung:

Ein Mitglied eines Kaders für jede Altersgruppe muss im Besitz einer richtigen Lageranerkennung von "Scouting Nederland" sein. Name und Nummer der Anerkennung müssen nachweisbar sein. Bei Ankunft wird man dieses Formular verzeigen müssen.

 

An- und Abreise:

Bei Ankunft muss man sich bei dem Lagerverwalter anmelden. dem oder durch den Verwalter wird der Lagerplatz auf dem Gelände bestimmt.

Bei der Abreise muss jede Gruppe den Lagerplatz vom Lagerverwalter kontrollieren lassen.

Schäden, die an das Gelände und/oder die Gebäude verursacht worden sind, werden mit der Kaution verrechnet. Ist der Sachschaden grösser als die Kaution muss nachgezahlt werden.

Die ganze Kaution oder eine eventuelle Restsumme davon wird bei der Abreise in bar zurückgezahlt.

Lagergelände:

Campen ist nur auf den dafür bestimmten Stellen gestattet.
Für Gruppen sind folgende Gelände verfügbar:
Pinsen, Kostka, het Groene Veld, Moermont, Roovere.
(Siehe hierfür die Geländeübersichtskarte)

Das Aufbauen von Zelten ausserhalb dieser Gelände ist nicht gestattet.

Das Gelände "Douglas" ist für Passanten mit Kleinzelten bestimmt.

Haustiere sind während des Campens nicht gestattet.

Graben ist auf dem Gelände nicht gestattet.

Aggregate sind auf dem Gelände nicht gestattet.

Es darf kein Holz aus dem Wald geholt werden ohne Erlaubnis des Lagerverwalters. Beschädigung von Bäumen und/oder Sträuchern ist nicht gestattet.

Auf dem Gelände soll von 23.00 bis 07.00 Uhr vollständige Ruhe herrschen.

Feuer zum heizen oder kochen sind nur auf der Lagerfeuerstelle zulässig.

Lärmbelästigung bei Umwohnern und/oder anderen Campern auf dem Gelände mittels eines Radios oder dergleichen soll vermieden werden.

Beim Betreten des Campgeländes soll man,im Zusammenhang mit Naturschäden, feste Wege benutzen. Diese Wege sind mittels farbköpfige Pfälchen markiert.

Es ist nicht gestattet mit Autos, Motorrädern oder Mopeds im Waldgebiet zu fahren.

Autos können auf dem Weg entladen und danach auf dem angezeiten festen Parkplatz abgestellt werden.


Lagerfeuerkreis:

Lager- oder Heizfeuer dürfen nur nach Rücksprache mit dem Lagerverwalter gemacht werden und müssen mindestens einen Tag vorher angemeldet werden.
Durh oder namens der Verwalter wirt eine Genehmigung von der Feuerwehr beantragt.
Nach Gebrauch muss den Feuerkreis wieder anständig aufgeräumt und das angebrannte Holz bei der Lagerfeuerstelle aufbewahrt werden.

Während Lager- oder Heizfeuer müssen Löschmittel, darunter ein Pulverlöschgerät, anwesend sein.

Müll und Sanitäranlagen:

Glas, Blech, Papier und Batterien oder anderer chemischer Müll sollen an dem dafür bestimmten Ort getrennt abgegeben werden.

Alte Gebrauchsartikel wie Tische, Stühle, Bänke und dergleichen dürfen nicht auf dem Gelände zurückgelassen werden.

Die zentrale Wasch- und Dusch- und Toilettengelegenheit dient ausschliesslich für diese Zwecke verwendet zu werden.

Pro Gruppe von höchstens 25 Personen wird 1 Toilette zugewiesen. Die Leitung der Gruppe bekommt den Schlüssel dieser Toilette Leihweise.

Während der Campperiode ist die Gruppe für den ordnungsgemässen Gebrauch und das Sauberhalten jener Toilette verantwortlich.

Der Gebrauch chemischer Toiletten ist nicht gestattet.

Das benötigte Wasser auf dem Campgelände kann beim Sanitärgebäude geholt werden und ist Trinkwassertauglich.

Waschgelegenheit verfügt über einen Stromanschluss für elektrische Rasiergeräte.

Falls man die Duschen benutzen möchte, kan man gegen Bezahlung Wertmarken beim Lagerverwalter bekommen.

 

Umgebung:

Das Nachbargelände vom Krankenhaus "Vrederust" darf nach 21.00 Uhr nicht betreten werden.

Innerhalb des Landgutes "Buitenlust" und der Gemeidewälder von Bergen op Zoom und Halsteren ist Befolgung der bestehenden Freigaberegeln Pflicht.

 

 

 

 

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